Behandlungspflege
Zur Behandlungspflege werden medizinische Leistungen gezählt, die ausdrücklich durch den behandelnden Arzt verordnet werden. Zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung werden diese Behandlungen ausschließlich von unseren examinierten Pflegefachkräften beim Patienten zu Hause durchgeführt. Die Kosten werden nach SGB V von der Krankenkasse übernommen.
Beispiel der Leistungen der Behandlungspflege:
- Hilfe bei der Medikamenteneinnahme
- Wundversorgung und Verbandswechsel
- Blutdruck-, Puls- und Blutzuckermessung
- Injektionen (z.B. spritzen von Insulin)
- An- und Ausziehen von Kompressionsstümpfen
- Anlegen von Kompressionsverbänden
- Dekubitusbehandlung
- Stomaversorgung
- Suprapubische Katheter
Bei Fragen zu Behandlungspflege
steht unser Fachpersonal Ihnen stets zur Verfügung